Transparenzregister
Wir möchten Sie an dieser Stelle nochmals auf die Eintragungspflicht von Personengesellschaften in das Transparenzregister aufmerksam machen. Bitte prüfen Sie, ob die aktuellen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten in diesem Register zutreffend sind.
Ab 01.04.2023 sind u.a. Steuerberater zu einer uneingeschränkten Meldepfl icht für Unstimmigkeiten verpflichtet, die beim Abgleich der Eintragungen im Transparenzregister zum wirtschaftlich Berechtigten festgestellt werden.