Umsatzsteuer in der Gastronomie
Für die Zeit vom 1.7.2020 bis 30.6.2021 gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme von Getränken in Höhe von 7%. Auf Grund der allgemeinen Umsatzsteuersatzsenkung für den Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020 erfolgte eine weitere Absenkung auf 5%.
Das BMF hat nun zu verschiedenen Fragen aus der Praxis in einem Schreiben Stellung genommen. Danach ist es für die befristete Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes zulässig, wenn zur Aufteilung eines Gesamtpreises von sogenannten Kombiangeboten aus Speisen incl. Getränken (z.B. Buffett, All-inclusive-Angebote) der auf die Getränke entfallende Entgeltanteil mit 30% des Pauschalpreises angesetzt wird.
Darüber hinaus wird auch nicht beanstandet, wenn der in einem Pauschalangebot enthaltene Sammelposten z.B. Business-Paket, Service-Pauschale mit 15% des Pauschalpreises angesetzt wird.