Unternehmen in der Schieflage: Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde bis Ende April verlängert
Da sich die Auszahlung der staatlichen Coronahilfen verzögert, kommt die Bundesregierung Unternehmen in wirtschaftlicher Schieflage entgegen. Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer von Unternehmen, die einen Anspruch auf Gewährung finanzieller Coronahilfen haben und rechtzeitig einen Antrag gestellt haben, wird bis 30.04.2021 ausgesetzt.