Unternehmensnachfolge – neue Wege gehen mit Anteilsschenkungen
In vielen Betrieben ist die Nachfolge durch die nächste Generation nicht gesichert. Nicht selten haben jedoch (leitende) Mitarbeiter Interesse, den Betrieb als selbstständiger Unternehmer bzw. Gesellschafter fortzuführen.
Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat sich in einem solchen Fall mit den steuerlichen Konsequenzen befasst.
Ein Unternehmer, der den Betrieb in der Rechtsform der GmbH führte, beabsichtigte, die Geschäftsanteile an den Sohn zu übertragen. Dieser verfügte jedoch nicht über die notwendigen Branchenkenntnisse und unternehmerische Erfahrung.
Daher fasste der Vater den Entschluss, einem leitenden Angestellten 25 % der Anteile im Wege der Schenkung zu übertragen. Dieser sollte dann mit dem Sohn zusammen das Unternehmen fortführen. Aufgrund der Begünstigung für Betriebsvermögen bei der Schenkungsteuer fiel für diese Schenkung keine Schenkungsteuer an.
Das zuständige Finanzamt sah jedoch in dem Vorgehen einen sog. geldwerten Vorteil, erkannte in der Anteilsübertragung eine Entlohnung des Mitarbeiters und erhob entsprechend Lohnsteuer. Diesem Vorgehen widersprach jedoch das Finanzgericht Sachsen-Anhalt. Da im Vertrag über die Geschäftsanteilsübertragung weder ein Grund angegeben wurde, keine „Haltefrist“ für die Anteile vereinbart wurde und auch kein Hinweis gegeben war, das hier eine Art Belohnung für die Dienste in der Vergangenheit oder Zukunft vorliegt, sah das Finanzgericht eine reine Schenkung. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss nun endgültig über den Fall entscheiden. Wir werden Sie über den Fortgang des Verfahrens informieren.
Für Unternehmer, deren Betrieb nicht in der Familie fortgeführt werden kann, bietet das Urteil jedoch die Möglichkeit, bei interessierten Mitarbeitern möglicherweise den Erhalt des Betriebs sicherzustellen. Die oben skizzierten steuerlichen Folgen treten auch ein, wenn Mitarbeiter den Betrieb oder Unternehmensanteile verbilligt übertragen bekommen.
Natürlich müssen jeweils die individuellen Verhältnisse bei einer solchen Strategie berücksichtigt werden. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, stehen wir Ihnen gerne für weitere Beratung zur Verfügung.