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Verlängerung der Überbrückungshilfen bis September 2021

Coronabedingte Beschränkungen dauern in einigen Branchen weiterhin an. Die Bundesregierung hat deshalb die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30.09.2021 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Die bisherigen Förderbedingungen werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten (im Wesentlichen Umsatzminderung monatlich um mindestens 30%).

Neu hinzu kommt die sogenannte Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Die sogenannte Neustarthilfe wird ebenfalls bis zum 30.09.2021 als Neustarthilfe Plus weitergeführt.

Die Neustarthilfe erhöht sich auf bis zu 1.500,- € pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Soloselbstständige somit bis zu 12.000,- € Hilfe erhalten.

2021-06-30T11:41:57+02:00Juni 30, 2021|Betriebsführung|