Verlust aus Aktienverkäufen – Bundesverfassungsgericht entscheidet
Verluste aus Aktiengeschäften, die den Betrag von 20.000,- € überschreiten, dürfen nicht mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden, sondern nur mit Veräußerungsgewinnen, die ebenfalls aus Aktiengeschäften resultieren – so die Gesetzeslage.
Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht in dieser Regelung eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung. Endgültig klären kann dies jedoch nur das Bundesverfassungsgericht, das zwischenzeitlich vom BFH angerufen wurde.
Sollten bei Ihnen derartige Verluste entstanden sein, empfehlen wir Ihnen, zur individuellen Beratung mit uns Kontakt aufzunehmen, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.