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Verpflegungsmehraufwendungen ab 1.1.2020

Mit Wirkung ab dem 1.1.2020 sollen gemäß dem Referentenentwurf die Verpflegungsmehraufwendungen wie Folgt angehoben werden:

  • 28,- € (statt 24,- €) bei ganztägiger Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
  • 14,- € (statt 12,- €), jeweils für den An- und Abreisetag
  • 14,- € (statt 12,- €), für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer/Betriebsinhaber ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von der Wohnung und Betriebsstätte abwesend ist.
2019-12-13T14:32:33+01:00Dezember 13, 2019|Lohnabrechnung|