Verpflegungsmehraufwendungen ab 1.1.2020
Mit Wirkung ab dem 1.1.2020 sollen gemäß dem Referentenentwurf die Verpflegungsmehraufwendungen wie Folgt angehoben werden:
- 28,- € (statt 24,- €) bei ganztägiger Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- 14,- € (statt 12,- €), jeweils für den An- und Abreisetag
- 14,- € (statt 12,- €), für den Kalendertag, an dem der Arbeitnehmer/Betriebsinhaber ohne Übernachtung außerhalb seiner Wohnung mehr als 8 Stunden von der Wohnung und Betriebsstätte abwesend ist.