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Verspätete Pauschalbesteuerung von Kosten für Betriebsveranstaltungen

Ob Sommerfest oder Weihnachtsfeier – Betriebsveranstaltungen sind ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung und fördern die innerbetriebliche Kommunikation.

Entstehen bei solchen Veranstaltungen Kosten von mehr als 110 € je Arbeitnehmer für eine Betriebsveranstaltung, kann lohnsteuerrechtlich der geldwerte Vorteil pauschal versteuert werden. Wird der geldwerte Vorteil pauschal lohnversteuert, entfällt die Beitragspfl icht zur Sozialversicherung.

Wichtig: Die pauschale Besteuerung muss jedoch mit der Entgeltabrechnung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum erfolgen. Findet die Weihnachtsfeier im Dezember statt, muss die Pauschalversteuerung auch mit der Entgeltabrechnung Dezember vorgenommen werden. Wird eine Pauschalbesteuerung (ggf. im Wege einer Lohnsteuerprüfung) erst nach dem Zeitpunkt 28.02. des Folgejahres vorgenommen, liegt keine Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung vor. D.h., die Pauschalversteuerung muss bis spätestens zum 28.02. des Folgejahres durchgeführt werden, um die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zu erlangen.

Dies hat in einem Urteil nunmehr auch das Bundessozialgericht entschieden.

2024-10-08T04:59:22+02:00Oktober 8, 2024|Buchhaltung|