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Wachstumschancengesetz erhöht Grenzen zur verpflichtenden Bilanzierung

Einen Beitrag zum Bürokratieabbau leistet das Wachstumschancengesetz durch Erhöhung der Grenzen zur verpfl ichtenden Bilanzierung. Als Gewerbetreibender oder Land- und Forstwirt können Sie wählen, ob Sie den Gewinn durch die sog. Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanzierung ermitteln. Letztere Variante ist jedoch aufwendiger und kostenintensiver. Daher macht der Gesetzgeber durch die Erhöhung der maßgeblichen Umsatzund Gewinngrenzen im Hinblick auf den dringend notwendigen Bürokratieabbau einen Schritt in die richtige Richtung.

Die in § 141 Abgabenordnung (AO) geregelte Bilanzierungspflicht setzte bislang ein bei

– einem Gesamtumsatz von mehr als 600.000 EUR im Kalenderjahr oder
– einem Gewinn von mehr als 60.000 EUR im Wirtschaftsjahr

Diese Grenzen sind ab dem Jahr 2024 auf 800.000 EUR (Umsatz) bzw. 80.000 EUR (Gewinn) angehoben worden.

2024-07-08T15:27:28+02:00August 24, 2024|Buchhaltung|