EISMANN + PARTNER

NEWS

Zuwendungsempfängerregister

Ab 01.01.2024 steht über die Web-Seite des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) das neue Zuwendungsempfängerregister online zur Verfügung. Das Zuwendungsempfängerregister ist ein bundesweites, zentrales Register für alle Organisationen, die als gemeinnützig anerkannt sind und dadurch berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen. 

Das Register befi ndet sich aktuell noch im Aufbau und wird in den nächsten Monaten sukzessive befüllt werden.

2024-04-04T07:28:19+02:00Juni 29, 2024|Buchhaltung, Lohnabrechnung|